Angehörige

«Angehörigenarbeit» ist in den stationären Alters- und Pflegeinstitutionen eine zentrale Aufgabe. Es geht dabei in erster Linie um die Gestaltung einer konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit ist geprägt von ganz verschiedenen Faktoren. Das macht sie anspruchsvoll.

Wer sind die «Angehörigen»?

  •  «Angehörige» ist ein Sammelbegriff, der differenziert werden muss; es ist von grosser Bedeutung, ob die Angehörigenperson als Ehemann, als Tochter, als Enkelin, als Bruder oder als Ex-Frau im Beziehungsverhältnis zur Bewohnerin steht.
  • Das Familiengefüge besteht nicht nur aus Einzelpersonen; diese Personen haben einen ganz konkreten Platz im gesamten Familiensystem. Dieser systemische Ansatz wird z.B. von der Familienzentrierte Pflege nach Calgary gezielt eingesetzt.
  • Zunehmend gehören zu den vertrautesten Personen eines Bewohnenden nicht nur Personen der Familie, sondern Freundinnen und Freunde. Manchmal verwendet man deshalb den Begriff der An- und Zugehörigen; die Nationalen Strategien Palliative Care und Demenz sprechen von «vertrauten Bezugspersonen».
  • Im neuen Erwachsenenschutzgesetz ist für die Funktion der entscheidberechtigten Vertretungsperson in medizinischen Angelegenheiten eine eindeutige Reihenfolge (Kaskade) der Zuständigkeit festgelegt.Themendossier Erwachsenenschutzrecht

Die Bedeutung der Angehörigen

Die Angehörigen haben in Bezug auf die Pflege und Betreuung eines Bewohnenden verschiedene Rollen. Die Beziehung zu ihnen muss also entsprechend vielseitig wahrgenommen werden:

  • Die Angehörigen kennen den Bewohnenden, seine Werte, Gewohnheiten und Bedürfnisse in der Regel am besten, da sie lange mit ihm zusammengelebt haben. Dieses «Expertenwissen» ist für die Alltagspflege und -betreuung eine hilfreiche Ressource. Diese Informationen müssen beim Heimeintritt – vor allem bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen – (mit)erhoben und auch im späteren Verlauf immer wieder aktualisiert werden. Diese Erfahrungen spielen zudem eine besondere Rolle, wenn zu medizinischen Massnahmen der «mutmassliche» Wille einer nicht urteilsfähigen Bewohnenden erhoben wird.
  • Die Angehörigen sorgen dafür, dass der Bewohnende im bisherigen sozialen Netz aufgehoben ist; sie gewährleisten dadurch ein Stück weit die Kontinuität zum bisherigen Leben des Bewohnenden.
  • Sie haben bei urteilsunfähigen Bewohnenden – je nach ihrer Stellung im Familiensystem – gemäss neuem Erwachsenenschutzrecht das Recht und die Pflicht, bei medizinischen Massnahmen – zum Beispiel zu lebenserhaltenden Massnahmen – letztgültige Entscheide zu fällen. Für diese Aufgabe brauchen sie oftmals Unterstützung und Beratung.
  • In der Beziehung zum Bewohnenden müssen sie – je nach dem Verlauf dieser letzten Lebensphase -  «Abschied in Raten» nehmen. In der Regel gehört dazu auch der endgültige Abschied in der Sterbephase. Gemäss Konzeption von Palliative Care werden sie dann ebenfalls zu Empfängerinnen von Care-Leistungen. Sie brauchen Begleitung und Unterstützung im Trauerprozess.

In der Zusammenarbeit mit Angehörigen kann es Konflikte geben

Nicht immer decken sich die Erwartungen der Angehörigen mit den Pflege- und Betreuungsleistungen des Personals. Das liegt hauptsächlich in der Natur des unterschiedlichen familiären und professionellen Versorgungssystems. Aber auch psychologische Faktoren auf beiden Seiten können zu Missverständnissen führen und Kritik und Beschwerden der Angehörigen auslösen.

Alters- und Pflegeinstitutionen brauchen deshalb eine interne Regelung eines nachhaltigen Beschwerdemanagements. Angehörige sollen auch bei Kritik und bei Beschwerden weiterhin als Partner ernstgenommen werden. Ihre Wünsche und Anliegen sind zu überprüfen und wenn möglich in die regulären Abläufe zu integrieren. Gerade Kritik und Beschwerden tragen zu einer nachhaltigen Qualitätsentwicklung der einzelnen Bereiche bei.

Zur Entwicklung eines betriebseigenen Beschwerdemanagements liegt ein Leitfaden von Dr. Bettina Ugolini vor:

Angehörigenarbeit setzt ein betriebseigenes Konzept voraus

Um dem komplexen, vielschichtigen Charakter der Angehörigenzusammenarbeit Rechnung zu tragen, brauchen Alters- und Pflegeinstitutionen ein eigenes, massgeschneidertes Konzept. Verschiedene Aspekte sind darin für alle verbindlich zu regeln. Dazu gehören:

  • Formen der Begleitung der Angehörigen vom Eintritt des Familienmitglieds bis zu dessen Austritt
  • Integration in die Pflege, sofern es die Bewohnenden und die Angehörigen wünschen
  • Information der Angehörigen zu betrieblichen Ereignissen; Gemeinschaftliche Anlässe
  • Regelung der Mitsprachemöglichkeiten zu betrieblichen Fragen
  • Regelung der Zuständigkeiten (z.B. Bezugspersonenpflege)
  • Aufnahme von Wünschen, Vorschlägen, Kritik (Beschwerdemanagement)
  • Schulung der Mitarbeiterinnen in der Zusammenarbeit mit Angehörigen
  • Regelung zu Formen der Entscheidfindung bei medizinischen Massnahmen (z.B. Runder Tisch Gespräche)

Angehörige als zentrale Partner

Projekt Angehörigenzusammenarbeit – ein Beispiel

In einem dreijährigen Projekt hat das Alterszentrum Wengistein in Solothurn eine aktive Zusammenarbeit mit Angehörigen gemäss einem familienzentrierten, systemischen Ansatz aufgebaut. Das Projekt wurde von der Age-Stiftung finanziell unterstützt und von der Berner Fachhochschule, Abteilung Soziale Arbeit evaluiert. Die Projektberichte zeigen beispielhaft auf, wie betriebsintern eine fundierte und nachhaltige Angehörigenzusammenarbeit konzipiert werden kann. Ein spezifischer Baustein besteht in der Schaffung eines Angehörigenrates mit eigenem Reglement.

Abschlussbericht. Projekt 2009–2011. Aktive Zusammenarbeit mit Angehörigen im Alterszentrum Wengistein, Solothurn – ein familienzentrierter, systemischer Ansatz.

Angehörigenrat

Konzept Zusammenarbeit mit Angehörigen (verkürzte Form)

Publikationen und Links

  • Zentrum für Gerontologie ZfG, Universität Zürich, Beratungsstelle LiA
    www.zfg.uzh.ch
  • Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Abteilung Gesundheit
    www.zhaw.ch
  • Fachhochschule Bern, CAS Angehörigen- und Freiwilligen-Support
    www.alter.bfh.ch
  • Schweizerische Alzheimervereinigung, Für Angehörige
    www.alz.chl