Praktische Ausbildung PrA
Die Praktische Ausbildung PrA Schweiz ist eine zweijährige Berufsbildung für Schulabgänger:innen mit Lernschwierigkeiten, für die eine eidgenössische EBA- oder EFZ-Lehre (noch) nicht infrage kommt.
Die Praktische Ausbildung PrA Schweiz ist eine zweijährige Berufsbildung für Schulabgänger:innen mit Lernschwierigkeiten. Die PrA bereitet auf eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Abschluss (EBA/EFZ) oder auf eine Anstellung im allgemeinen oder ergänzenden Arbeitsmarkt vor.
Sie ist konsequent an den individuellen Stärken der auszubildenden Person ausgerichtet. Vermittelt und bescheinigt werden ausschliesslich jene Kompetenzen, die erreicht werden können. Der Abschluss wird mit einem branchenanerkannten Kompetenznachweis bestätigt.
INSOS ist die Trägerschaft und sorgt für eine einheitliche Reglementierung und Weiterentwicklung des PrA-Angebots in der ganzen Schweiz. Die Trägerschaft erteilt den PrA-Anbietern die PrA-Bildungsbewilligung, beaufsichtigt die Lehrverhältnisse und unterstützt die PrA-Anbieter bei der Umsetzung.
Es gibt mehr als 400 PrA-Anbieter und PrA-Lehrverbundsysteme mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts in der ganzen Schweiz und über 90 zertifizierte PrA-Berufe.
Der Aufwand der Trägerschaft wird durch Mitgliederbeiträge, jährliche Vollzugskostenbeiträge sowie Beiträge der Invalidenversicherung gemäss Art. 74 IVG finanziert.
Die PrA-Kosten der PrA-Anbieter inklusive Lehrlingslohn werden im Rahmen der erstmaligen beruflichen Ausbildung in der Regel von der Invalidenversicherung übernommen (Art. 16 IVG), sofern ein positiver Entscheid der zuständigen IV-Stelle vorliegt.
Eine PrA ist auch ohne IV-Unterstützung möglich, wenn die Finanzierung anderweitig sichergestellt ist.
Die Praktische Ausbildung PrA bietet über 90 Berufe in verschiedenen Branchen. Zum Beispiel in audiovisuellen und medialen Berufsfeldern, im Baugewerbe, im Gastgewerbe in hauswirtschaftlichen Diensten, im Kunsthandwerk, im Maschinenbau und Metallverarbeitung, in handwerklichen Berufen, in der Logistik oder im Pflanzenbau.
Möchten Sie eine Praktische Ausbildung PrA anbieten? Hier finden Sie alle wichtigenInformationen, um zu prüfen, ob Ihr Betrieb eine PrA anbieten kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Zu den PrA-Anbietern zählen:
- Betriebe und Ausbildungszentren für Menschen mit Behinderungen mit praktischen Lernorten und Berufsschul-Angebot. Sie verfügen über eine Bildungsbewilligung des kantonalen Berufsbildungsamtes für die jeweiligen Referenzberufe der beruflichen Grundbildung (EBA/EFZ)
- Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts mit Bildungsbewilligung des kantonalen Berufsbildungsamtes für die jeweiligen PrA-Referenzberufe der beruflichen Grundbildung (EBA/EFZ), die in einem Lehrverbund-System mit einem bewilligten PrA-Anbieter zusammenarbeiten.
- Ambulante Dienstleister für Menschen mit Behinderungen, die die auszubildende Person und ihre zuständigen Verantwortlichen im Lehrbetrieb und in der Berufsschule in der Umsetzung der PrA begleiten und beraten (Supported Education).
Um eine PrA anbieten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das geplante PrA-Angebot erfüllt die Anforderungen gemäss den geltenden PrA-Richtlinien.
- Der geplante PrA-Beruf ist im PrA-Berufsverzeichnis aufgeführt.
- Der Lehrbetrieb verfügt über eine Bildungsbewilligung des kantonalen Berufsbildungsamtes für die entsprechenden PrA-Referenzberufe der beruflichen Grundbildung (EBA/EFZ)
- Die schulische Bildung (Allgemeinbildender Unterricht, Fachkundeunterricht und Sport) ist sichergestellt.
- Die erforderliche fachkundige individuelle Begleitung (FiB) sowie der behinderungsspezifische Unterstützungsbedarf sind im Lehrbetrieb und der Berufsschule umfassend gewährleistet.
- Der PrA-Anbieter ist Mitglied bei INSOS oder arbeitet im Rahmen eines Lehrverbundsystems mit einem INSOS-Mitglied zusammen, das über eine PrA-Bewilligung verfügt und Leitorganisation des Lehrverbundsystems ist.
Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts ohne Lehrverbundsystem-Llösung sowie ambulante Dienstleister mit punktuellen PrA-Begleitaufträgen können eine PrA auch ohne INSOS-Mitgliedschaft anbieten resp. begleiten.
In diesem Fall beteiligen sie sich an den Vollzugskosten mit einer Pauschale von CHF 622 pro Lehrjahr. bei laufenden PrA-Lehrverhältnissen. Mitgliedsorganisationen von CURAVIVA und YOUVITA sind von dieser Pauschale befreit.
Erfüllt Ihr geplantes PrA-Angebot die Voraussetzungen und möchten Sie PrA-Anbieter werden, beantragen Sie eine PrA-Bildungsbewilligung.
Weicht Ihr geplantes Ausbildungsangebot von diesen Voraussetzungen ab, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
- pra@insos.ch
- +41 (0)31 385 33 09 (Montag und Donnerstag, 9.00–11.00 Uhr)
Sie erfüllen die Voraussetzungen – oder sind Sie bereits PrA-Anbieter und wollen eine neue PrA einführen?
So gehen Sie vor:
- Füllen Sie den PrA-Bildungsbewilligungsantrag aus.
- Senden Sie ihn als PDF an die folgenden Unterlagen per E-Mail an pra@insos.ch, idealerweise in einem PDF-Dokument:zusammen mit den darin verlangten Unterlagen.
Für jeden neu angebotenen PrA-Beruf ist ein Bildungsbewilligungsantrag einzureichen.
Die PrA-Unterlagen und Hilfsmittel richten sich an die Verantwortlichen einer PrA-Umsetzung: Geschäftsleitende und HR-Verantwortliche, Bereichsleitende der beruflichen Integration, Berufsbildende, Lehrkräfte und PrA-Job-Coaches.
Um auf die Unterlagen und Hilfsmittel zugreifen zu können, müssen Sie als Fachperson eines PrA-Anbieters registriert sein.
Suchen Sie einen Ausbildungsplatz für eine Praktische Ausbildung? Hier werden Sie fündig.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail und telefonisch:
- E-Mail: pra@insos.ch
- Telefon: +41 (0)31 385 33 09 (Montag und Donnerstag, 9.00–11.00 Uhr)