Organisation
Sowohl Einrichtungen im ambulanten wie im stationären Bereich, als auch Privathaushalte müssen sich (um)organisieren, um Menschen im Alter mit einer Behinderung bedarfsgerecht begleiten, betreuen und pflegen zu können. Dabei ist eine gelingende Koordination zwischen Angehörigen, Fachpersonen, Berufsgruppen und Dienste des Sozial- und Gesundheitsbereichs zentral. Insbesondere pflegerische Leistungen werden im Alter immer wichtiger, wobei es die formellen und informellen Ressourcen im Sozialraum zu orten und zu nutzen gilt.
Personal
Menschen im Alter mit einer lebensbegleitenden Behinderung leben meist in Wohneinrichtungen des Behindertenbereichs. Damit diese ihre Aufgaben erfüllen können, werden qualifiziertes Personal und Weiterbildungsangebote benötigt. Dazu gehören die betriebliche Einbindung von Pflegefachpersonen oder der Einkauf von Pflegeleistungen. Konkret können diese Massnahmen durch eine Pflegewohngruppe, mithilfe eines internen oder externen Pflegedienstes (z.B. Spitex) oder in Kooperation mit einer Pflegeinstitution umgesetzt werden. Eine gezielte Weiterbildung zu Alters- und Pflegethemen fördert in jedem Fall die Professionalität und die Sicherheit des Personals im Umgang mit älteren Menschen mit lebensbegleitenden Behinderungen.
Der Einsatz multiprofessioneller oder interdisziplinärer Teams, die sich in ihren Fachkompetenzen ergänzen, ist in der Praxis vermehrt zu beobachten. Dabei stellt die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich eine betriebliche Herausforderung dar. Es gilt Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, aber auch Haltungen im Team und im Gesamtbetrieb zu klären. Auf Ebene der Organisationsentwicklung muss eine gemeinsame Sprache, eine von allen getragene Grundhaltung oder Kultur entwickelt und gelebt werden. Benötigt werden Konzepte und Strategien, die eine geeignete Begleitung von Menschen im Alter mit einer Behinderung gewährleisten.
Box Human Resources und Karriere
Die Themenbox Human Resources und Karriere bietet Führungs-, Personal- und Bildungsverantwortlichen in Institutionen Fachinformationen und Arbeitsinstrumente. Aktuelle Informationen und laufend ergänzte Vorlagen, Checklisten und Muster zur Personalentwicklung machen die HR Box zu einem variablen und praxisbezogenen HR-Werkzeugkasten.
Kooperation
Menschen im Alter mit einer lebensbegleitenden Behinderung sind unabhängig der Wohnform auf eine Vielzahl von Unterstützungspersonen angewiesen: Fachpersonen aus Medizin und Betreuung, Therapeuten und Therapeutinnen sowie An- und Zugehörige oder Beistände. Bei zunehmendem Pflege- und Betreuungsaufwand ist die gelingende interdisziplinäre Zusammenarbeit von medizinischen, pflegerischen und sozialpädagogischen Fachpersonen, regionalen Diensten und Angeboten sowie An- und Zugehörigen unerlässlich. Wesentlich für eine Zusammenarbeit sind der konsequente Einbezug der betroffenen Person sowie die Orientierung an formellen und informellen Ressourcen im Sozialraum. Zudem sind in Bezug auf die Thematik «Behinderung und Alter» Modelle zur Kooperation von Einrichtungen des Behindertenbereichs mit Alters- und Pflegeinstitutionen oder anderen Dienstleistern wie der Spitex aus Sicht der jeweiligen Organisation gefragt.
Rahmenbedingungen
Einrichtungen, die stationäre, halbstationäre oder ambulante Dienstleistungen für Menschen mit einer Behinderung erbringen, sind auf verschiedenen Ebenen an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden.
So sind, um einige zu nennen, auf nationaler Ebene die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) das IFEG (Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen), das LMG (Lebensmittelgesetz), das EpG (Epidemiengesetz), etc. zu befolgen. Da die Einrichtungen unter kantonaler Aufsicht stehen, nehmen die Kantone die Überprüfung der Umsetzung dieser Gesetze wahr. Zudem regeln sie in diversen kantonalen Gesetzen und Verordnungen die finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Abrechnen von Pflegeleistungen
Zahlreiche Institutionen für Menschen mit Behinderung beschäftigen sich mit der Frage, ob sie eine Abrechnung von Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) anstreben sollen. CURAVIVA hat die verschiedenen Möglichkeiten Pflegeleistungen abzurechnen zusammengestellt und eine Übersicht über die jeweiligen Vor- und Nachteile dazu erarbeitet.
Elektronisches Patientendossier (EPD)
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verpflichtet Institutionen, die stationäre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen, mit dem elektronischen Patientendossier EPD zu arbeiten. Institutionen, die nicht über das KVG abrechnen, sind hingegen selbst dann nicht verpflichtet, das elektronischen Patientendossier einzuführen, wenn sie Aufgaben wie z.B. Arztbegleitung oder die Medikamentenabgabe übernehmen. Es kann aber sein, dass Betroffene bereits ein Dossier eröffnet haben und wünschen, dass die Institution dieses ebenfalls verwendet. Deshalb stellen sich auch den nicht unter EPD-Pflicht stehenden Institutionen verschiedene rechtliche Fragen.
Erwachsenenschutzrecht
Informationen und Arbeitsinstrumente zum Erwachsenen- und Kindeschutzrecht stellen CURAVIVA und YOUVITA, Branchenverbände der Föderation ARTISET zur Verfügung: