RTV-Abgabe: Wie viel müssen die Institutionen künftig bezahlen?
Ab Januar 2019 gelten neue Abgaben für Radio und Fernsehen. Für die Institutionen für Menschen mit Behinderung, die mehrere Produktions- und Wohnstandorte haben, stellt sich die Frage: Wie viel müssen sie ab nächstem Jahr bezahlen?
Hohe Kosten befürchtet
Soziale Institutionen können sowohl über einen Produktionsbereich wie über einen Wohnbereich verfügen. Sie müssen demnach eine Unternehmen-Abgabe und zusätzlich eine Kollektivhaushalt-Abgabe entrichten und zwar für jeden Wohnstandort einmal.
Die CHF 730.- pro Standort und Jahr können sich bei mehreren Wohneinheiten schnell einmal rechnen.
Die Haltung des Bundesrats
Die Nachfolgerin der Billag, die Serafe sei für die Behandlung dieses Sachverhalts zuständig, meint der Bundesrat. Doch „Sollte eine Institution (Trägerschaft) an mehreren Standorten ihre Tätigkeit wahrnehmen, so spricht nach der Ansicht des Bundesrats einiges dafür, dass die Kollektivhaushaltabgabe nur einmal geschuldet ist”, schreibt er in seiner Antwort.
Das nehmen wir gerne so zur Kenntnis.
Wir werden im Herbst im Detail informieren.