PERSONAL | Anstellung und Ausbildung ukrainischer Flüchtlinge
07.04.2022 / NEWS
In der erfolgreichen Integration von ukrainischen Flüchtlingen spielen Arbeit und Bildung eine zentrale Rolle. Das müssen Arbeitgeber:innen wissen.
Am 11. März 2022 wurde der Schutzstatus S für Menschen, die aufgrund des Ukrainekriegs geflohen sind, eingeführt. Im Unterschied zur regulären Anstellung von ausländischem Personal sind bei der Anstellung von Personen mit Schutzstatus S ein paar Besonderheiten zu beachten.
Anstellung von Personen mit dem Schutzstatus S
- Verkürzte Wartefrist für Arbeitsbeginn: Nach Möglichkeit und Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen können unselbständige Personen per sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
- Der Ausweis für Schutzbedürftige berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz. Aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden.
- Jeder (Teilzeit-)Stellenantritt und -wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung der kantonalen Behörden. Diese prüfen Lohn- und Arbeitsbedingungen des Betriebes – gemäss SECO sind dabei die orts- und branchenüblichen Regelungen einzuhalten.
- Die Stellenmeldepflicht besteht weiterhin – Schutzbedürftige gelten ebenfalls als inländische Arbeitnehmende mit Vorrang.
Anstellung von ausländischem Personal
Ein umfangreiches Dossier zum Thema «Ausländische Diplome» ist auf unserer Webseite aufgeschaltet.
Berufslehren, Aus- und Weiterbildung
- Voraussetzung für den Einstieg in eine Berufslehre ist ein Sprachniveau B1.
- Kantone bieten diverse Angebote für die einjährige Integrationsvorlehre (Invol) in verschiedenen Berufen.