Das elektronische Patientendossier (EPD) kommt
30.08.2018 / NEWS
Ab Frühjahr 2020 startet das elektronische Patientendossier offiziell. Zuerst für Spitäler und ab 2022 auch für stationäre Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheime oder auch Institutionen, die ihre Leistungen über die Krankenversicherung abrechnen. Wir haben zwei Merkblätter erstellt.
Zwei Merkblätter
Wir haben zwei Merkblätter erstellt.
- In einer Übersicht erfahren Sie kompakt, worum es geht und ob Sie von der EPD-Einführungspflicht betroffen sind.
Merkblatt 1 - EPD, eine Übersicht - Das zweite Merkblatt beschreibt die Schritte, die Sie für eine Nutzung des EPD machen müssen.
Merkblatt 2 - Wie das EPD nutzen
Sind Sie betroffen?
Für die meisten INSOS-Mitglieder besteht noch keine EPD-Pflicht. Doch wenn Ihre Institution z.B. Medikamente für ihre Bewohnerinnen und Bewohner richtet, kann der Online-Zugriff auf die aktuelle Medikation durchaus von Vorteil sein.