Coronavirus | Hinweise zur Praktischen Ausbildung PrA
INSOS Schweiz hält sich bei der PrA an die Abmachungen der Verbundpartnerschaft. Das heisst: Der Unterricht ist wenn möglich aufrechtzuerhalten. Ziel ist es, allen Lernenden diesen Sommer den Abschluss zu ermöglichen.
PrA-Lehrbetriebe und Berufsschulen sind wie alle anderen Player dazu verpflichtet, die Schutzmassnahmen gemäss BAG für Lernende zu gewährleisten. Dazu gehört die Einhaltung
- der allgemeinen Hygienemassnahmen des BAG
- der vorgeschriebenen Distanz von mindestens 2 Metern zur nächsten Person
- und von max. 5 Personen in einem Raum
Wichtig: Der Schutz von Lernenden mit Vorerkrankungen wie Herz-Kreislaufproblemen, Lungenerkrankungen etc. hat oberste Priorität.
Lernenden den PrA-Abschluss ermöglichen
Bei der Praktische Ausbildung PrA halten wir uns an die Abmachungen, die die Verbundpartnerschaft getroffen hat:
- Die Berufsbildungspartner (Lehrbetrieb, Schule, Institution) setzen sich dafür ein, den Unterricht in allen Bereichen der Berufsbildung im Rahmen der Möglichkeiten aufrechtzuerhalten.
- Priorität haben PrA-Lernende, die vor dem Abschluss stehen. Ziel ist, allen Lernenden diesen Sommer trotz schwieriger Rahmenbedingungen den Abschluss zu ermöglichen.
- Die Verbundpartnerschaft ist in Erarbeitung entsprechender Empfehlungen für die Organisation der Qualifikationsverfahren. Diese können auch für die PrA massgebend sein.
SBFI | Aufruf der Verbundpartner an die Berufsbildungsakteure
Hinweis zum Qualifikationsverfahren
Bei einer Durchführung des Qualifikationsverfahren (QV) kann es aktuell sinnvoll sein, auf interne Personen als Expert*innen zurückzugreifen. PrA-Absolvent*innen, die wegen der aktuellen Situation kein QV durchlaufen können, erhalten trotzdem den PrA-Ausweis.